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Haftungs–Ausschluss

Als Teilnehmer/-in des Ostschweizer Plausch-Engadiners 2025 nehme ich ausdrücklich zur Kenntnis, dass das Organisationskomitee und alle mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Behörden, Veranstalter, Sponsoren oder offizielle Partner keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden übernehmen.

 

Ich erkläre hiermit ausdrücklich und unwiderruflich gegenüber dem Veranstalter, für meine eigene Sicherheit selbst verantwortlich zu sein und gebe meine Zustimmung, alle Gefahren, die sich aus der Durchführung der Veranstaltung ergeben, selbst zu tragen. Des Weiteren bin ich bei einer in der Schweiz zugelassenen Versicherungsanstalt für die gesetzliche Haftpflicht von Personen- und Sachschäden in einer für solche Veranstaltungen angemessenen Höhe versichert. Ich bin mir über die körperlichen und fahrtechnischen Anforderungen der Strecke sowie die einwandfreie Funktionsfähigkeit meiner Ausrüstung bewusst und versichere meine ausreichende körperliche Gesundheit und Fitness. Der Veranstalter empfiehlt eine vorherige Konsultation eines Sportmediziners.

 

Die FIS-Reglemente bzw. Verhaltensregeln (siehe Anhang) für Pisten und Loipen sind rigoros einzuhalten. Die Strecken sind nicht gesperrt und es muss mit Gegenverkehr gerechnet werden! Die Teilnehmer werden nicht überwacht. Bei geahndeten Verstössen gegen die FIS-Regeln werden die persönlichen Daten der Teilnehmer an die Behörde weitergeleitet. Wer sich unsportlich verhält, wird aus der Wertung genommen. Die Startnummern sind an der vom Veranstalter vorgegebenen Stelle gut sichtbar anzubringen. Die Teilnahme mit der Startnummer eines anderen Läufers, die Weitergabe der Startnummer an einen anderen Läufer, oder jeder andere von der Organisation ermittelte Vorfall führt zum Ausschluss des Rennens.

 

An der Verpflegungsstation werden keine Stöcke oder Wax angeboten. Jede/r Teilnehmer:in verpflichtet sich, keinerlei Abfälle zu hinterlassen und die Umwelt nicht zu beeinträchtigen.

 

Für von mir verschuldete Unfälle und dadurch verursachte Schäden des Veranstalters oder Dritter bin ich, vorbehaltlich eines etwaigen Mitverschuldens, voll verantwortlich. Ich stelle den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter gegen den Veranstalter im Zusammenhang mit von mir verschuldeten Schäden vollumfänglich frei und trage in diesem Zusammenhang auch sämtliche anfallenden Kosten. Ich verpflichte mich, keine Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die an der Durchführung der Veranstaltung beteiligt sind, zu stellen. Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist Au SG.

 

Des Weiteren bin ich mit der Veröffentlichung von Bildmaterial aus der Veranstaltung einverstanden.

 

Ich verpflichte mich, bei Ausscheiden aus dem Rennen unverzüglich den Veranstalter zu kontaktieren, da sonst eine Suchaktion auf meine Kosten eingeleitet werden könnte. Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Rennen muss die Startnummer und der Transponder noch am Renntag an den Veranstalter zurückgebracht werden.

Fis-Regeln für Langläufer

Allgemeine Verhaltensregeln des Internationalen Ski-Verbandes

 

  1. Rücksichtnahme auf die anderen
    Jeder Langläufer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
     

  2. Signalisation, Laufrichtung und Lauftechnik
    Markierungen und Signale (Hinweisschilder) sind zu beachten. Auf Loipen und Pisten ist in der angegebenen Richtung und Lauftechnik zu laufen.
     

  3.  Wahl von Spur und Piste
    Auf Doppel- und Mehrfachspuren muss in der rechten Spur gelaufen werden. Langläufer in Gruppen müssen in der rechten Spur hintereinander laufen. In freier Lauftechnik ist auf der Piste rechts zu laufen.
     

  4.  Überholen
    Überholt werden darf rechts oder links. Der vordere Läufer braucht nicht auszuweichen. Er sollte aber ausweichen, wenn er es gefahrlos kann.
     

  5. Gegenverkehr
    Bei Begegnungen hat jeder nach rechts auszuweichen. Der abfahrende Langläufer hat Vorrang.
     

  6. Stockführung
    Beim Überholen, Überholt werden und bei Begegnungen sind die Stöcke eng am Körper zu führen.
     

  7. Anpassung der Geschwindigkeit an die Verhältnisse
    Jeder Langläufer muss, vor allem auf Gefällstrecken, Geschwindigkeit und Verhalten seinem Können, den Geländeverhältnissen, der Verkehrsdichte und der Sichtweite anpassen. Er muss einen genügenden Sicherheitsabstand zum vorderen Läufer einhalten. Notfalls muss er sich fallenlassen, um einen Zusammenstoss zu verhindern.
     

  8. Freihalten der Loipen und Pisten
    Wer stehen bleibt, tritt aus der Loipe/Piste. Ein gestürzter Langläufer hat die Loipe/Piste möglichst rasch frei zu machen.
     

  9. Hilfeleistung
    Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
     

  10. Ausweispflicht
    Jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

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